ANMELDUNG  
PFINGSTZELTLAGER  
22. MAI - 25. MAI 2026  
Hiermit melde ich meine(n) Tochter/Sohn zur CVJM-Pfingstfreizeit 2026 an. Den Teilnahmebetrag  
überweise ich nach Erhalt der Teilnahmebestätigung auf das angegebene Konto.  
Mit der Abgabe der Anmeldung werden die Teilnahmebedingungen der Freizeit verbindlich  
anerkannt.  
NAME  
ALTER  
GEBURTSTAG  
/
/
STRASSE, HAUSNR.  
POSTLEITZAHL, STADT  
TELEFONNUMMER  
E-MAIL ADRESSE  
ANSPRECHPARTNER IM NOTFALL  
TELEFONNUMMER  
CVJM MITGLIED:  
JA  
Ja  
NEIN  
Nein  
MEIN KIND DARF SICH WÄHREND DER FREIZEIT IN  
3-ER GRUPPEN FREI BEWEGEN:  
Mit Abgabe der Anmeldung erklären sich die Erziehungsberechtigten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a  
DSGVO damit einverstanden, dass im Rahmen der Pfingstfreizeit Foto- und Videoaufnahmen des  
Kindes erstellt und für vereinsinterne Zwecke (z.B. Website, Vereinschronik, interne Präsentationen  
und Vereinsmedien) verwendet werden dürfen.  
WIR FREUEN UNS AUF DIE ZEIT MIT DIR!  
Unterschrift: ___________________________  
Datum, Ort: ____________________________  
Diese Seite bitte ausgefüllt und unterschrieben einfach als Foto per Mail an  
TEILNAHMEBEDINGUNG  
FÜR DAS  
PFINGSTZELTLAGER  
2026  
Veranstalter des Pfingstzeltlagers 2026 ist der CVJM Gronau e.V.  
Die Leitung liegt in den Händen des Mitarbeiterkreises (MAK).  
Ein Rücktritt von der Anmeldung ist nur in begründeten Fällen möglich. Soweit bereits Kosten angefallen sind,  
können diese nicht zurückerstattet werden. Bei Abgabe der Anmeldung besteht kein Rechtsanspruch auf  
Teilnahme, erst bei Erhalt der Teilnahmebestätigung wird die Anmeldung verbindlich.  
Den Anweisungen der Mitarbeiter ist unbedingt Folge zu leisten. Der MAK behält sich vor, bei Schwierigkeiten  
einzelne Teilnehmer von der Freizeit ersatzlos nach Hause zu schicken.  
Auf Besonderheiten, z.B. Diabetiker, Einnahme spezieller Medikamente, insbesondere bei lebenswichtigen, bitten  
wir vorab hinzuweisen.  
Noch kein Mitglied im CVJM???  
Familien zahlen 30,- € Jahresbetrag  
Einzelmitglieder zahlen 18,- € Jahresbetrag  
Durch die Mitgliedschaft entstehen Vergünstigungen bei Freizeiten und sie öffnet die Tür zu  
vielerlei Aktivitäten im CVJM Gronau.  
Den Mitgliedsantrag finden Sie auf folgender Website: www.cvjm-gronau.de  
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an Mareike Wübben unter 0162 9536266 oder unter  
EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG ZUR  
MEDIKAMENTENVERABREICHUNG  
PFINGSTZELTLAGER  
22. MAI - 25. MAI 2026  
MEIN SOHN/ MEINE TOCHTER  
BENÖTIGT WÄHREND DES PFINGSTZELTLAGERS 2024  
FOLGENDES MEDIKAMENT:  
NAME DES MEDIKAMENTS:  
DOSIERUNG:  
MEIN KIND NIMMT DAS MEDIKAMENT  
SELBSTSTÄNDIG UND OHNE AUFSICHT EIN:  
JA  
NEIN  
ICH BIN DAMIT EINVERSTANDEN, DASS DIE MITARBEITER DES  
CVJM GRONAU MEINEM KIND DAS OBEN AUFGEFÜHRTE  
MEDIKAMENT WÄHREND DES ZELTLAGERS VERABREICHEN:  
JA  
NEIN  
MEIN KIND HAT FOLGENDE ALLERGIEN ODER  
LEBENSMITTELUNVERTRÄGLICHKEITEN:  
Unterschrift: ___________________________  
Datum, Ort: ____________________________  
Diese Seite und die Einverständniserklärung Zecke bitte ausgefüllt und unterschrieben einfach  
als Foto per Mail an jugendarbeit@cvjm-gronau.de  
Vorgehensweise im Fall eines Zeckenbisses  
Im Zeltlager des CVJM Gronau e.V. wird folgende Vorgehensweise gehandhabt,  
wenn die Betreuer*innen einen Zeckenbefall bei einem Kind feststellen:  
1.  
Die Betreuer*innen entfernen mit einer Zeckenzange/Zeckenkarte die Zecke umgehend  
nach Entdeckung und desinfizieren die Einstichstelle. Anschließend wird diese gezielt  
beobachtet. Wenn Veränderungen festgestellt werden (z.B. kreisförmige Rötung an der  
Einstichstelle oder an anderer Körperstelle), wird umgehend ein Arzt aufgesucht. Die Eltern  
werden ggf. entsprechend informiert, um auch nach dem Zeltlager die Stelle weiter  
beobachten zu können.  
2. Unter besonderen Umständen z.B. wenn die Zecke im Intimbereich oder an schwer  
zugänglicher Stelle sitzt werden die Betreuer*innen die Zecke nicht selber entfernen,  
sondern einen Arzt aufsuchen, der die Zeckenentfernung vornimmt.  
3. Nachfolgend erklären die sorgeberechtigten Personen, ob sie mit dieser Vorgehensweise  
einverstanden sind.  
4. Sofern die sorgeberechtigten Personen nicht erreichbar sind oder ihr Wille den  
Betreuer*innen nicht bekannt ist, werden die Betreuer*innen im Sinne der Gesundheit des  
Kindes handeln.  
5. Soweit die sorgeberechtigten Personen der unter 1. und 2. beschriebenen Vorgehensweise  
widersprechen, werden die Betreuer*innen wie folgt vorgehen: Beim Entdecken einer Zecke  
werden die Betreuer*innen die sorgeberechtigten Personen umgehend telefonisch  
benachrichtigen, damit diese die Zecke entfernen oder durch einen Arzt entfernen lassen  
können. Sofern die sorgeberechtigten Personen nicht erreichbar sind, werden die  
Betreuer*innen im Sinne der Gesundheit des Kindes handeln.  
Vor- und Nachname des Kindes: _____________________________________  
Ich habe die Informationen zur  
Vorgehensweise bei Zeckensticken zur  
Kenntnis genommen und ich bin damit  
einverstanden.  
Ich habe die Informationen zur  
Vorgehensweise bei Zeckenstichen zur  
Kenntnis genommen. Ich widerspreche  
einer Zeckenentfernung durch die  
Betreuer*innen und willige in die für diesen  
Fall vorgesehene Vorgehensweise nach  
Ziffer 5 ein:  
Im Besonderen erkläre ich ausdrücklich  
meine Einwilligung, dass die Betreuer*innen  
wie vorab beschrieben die Zecke  
umgehend nach der Entdeckung selbst  
entfernen.  
Ich werde das Kind umgehend nach  
Kenntnisnahme des Vorfalls abholen und  
alles Weitere selbst veranlassen.  
Ich entbinde die Betreuer*innen von der  
Verantwortung bezüglich der Folgen einer  
sachgerecht durchgeführten  
Zeckenentfernung. Er/Sie haftet nicht für  
Nebenfolgen, die selbst bei Beachtung der  
notwendigen Sorgfalt entstehen können.  
____________________________________  
Datum/Unterschrift der sorgeberechtigten  
Person  
____________________________________  
Datum/Unterschrift der sorgeberechtigten  
Person