Vorgehensweise im Fall eines Zeckenbisses
Im Zeltlager des CVJM Gronau e.V. wird folgende Vorgehensweise gehandhabt,
wenn die Betreuer*innen einen Zeckenbefall bei einem Kind feststellen:
1.
Die Betreuer*innen entfernen mit einer Zeckenzange/Zeckenkarte die Zecke umgehend
nach Entdeckung und desinfizieren die Einstichstelle. Anschließend wird diese gezielt
beobachtet. Wenn Veränderungen festgestellt werden (z.B. kreisförmige Rötung an der
Einstichstelle oder an anderer Körperstelle), wird umgehend ein Arzt aufgesucht. Die Eltern
werden ggf. entsprechend informiert, um auch nach dem Zeltlager die Stelle weiter
beobachten zu können.
2. Unter besonderen Umständen – z.B. wenn die Zecke im Intimbereich oder an schwer
zugänglicher Stelle sitzt – werden die Betreuer*innen die Zecke nicht selber entfernen,
sondern einen Arzt aufsuchen, der die Zeckenentfernung vornimmt.
3. Nachfolgend erklären die sorgeberechtigten Personen, ob sie mit dieser Vorgehensweise
einverstanden sind.
4. Sofern die sorgeberechtigten Personen nicht erreichbar sind oder ihr Wille den
Betreuer*innen nicht bekannt ist, werden die Betreuer*innen im Sinne der Gesundheit des
Kindes handeln.
5. Soweit die sorgeberechtigten Personen der unter 1. und 2. beschriebenen Vorgehensweise
widersprechen, werden die Betreuer*innen wie folgt vorgehen: Beim Entdecken einer Zecke
werden die Betreuer*innen die sorgeberechtigten Personen umgehend telefonisch
benachrichtigen, damit diese die Zecke entfernen oder durch einen Arzt entfernen lassen
können. Sofern die sorgeberechtigten Personen nicht erreichbar sind, werden die
Betreuer*innen im Sinne der Gesundheit des Kindes handeln.
Vor- und Nachname des Kindes: _____________________________________
Ich habe die Informationen zur
Vorgehensweise bei Zeckensticken zur
Kenntnis genommen und ich bin damit
einverstanden.
Ich habe die Informationen zur
Vorgehensweise bei Zeckenstichen zur
Kenntnis genommen. Ich widerspreche
einer Zeckenentfernung durch die
Betreuer*innen und willige in die für diesen
Fall vorgesehene Vorgehensweise nach
Ziffer 5 ein:
Im Besonderen erkläre ich ausdrücklich
meine Einwilligung, dass die Betreuer*innen
– wie vorab beschrieben – die Zecke
umgehend nach der Entdeckung selbst
entfernen.
Ich werde das Kind umgehend nach
Kenntnisnahme des Vorfalls abholen und
alles Weitere selbst veranlassen.
Ich entbinde die Betreuer*innen von der
Verantwortung bezüglich der Folgen einer
sachgerecht durchgeführten
Zeckenentfernung. Er/Sie haftet nicht für
Nebenfolgen, die selbst bei Beachtung der
notwendigen Sorgfalt entstehen können.
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Datum/Unterschrift der sorgeberechtigten
Person
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Datum/Unterschrift der sorgeberechtigten
Person